Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen sowie für Kostenvoranschläge
(Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. – Stand: Dezember 2016)
I. Auftragserteilung
- Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben.
- Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
- Der Auftrag ermächtigt die Werkstatt, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
II. Preisangaben im Auftragsschein, Kostenvoranschlag
- Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die entsprechenden Preislisten erfolgen.
- Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Wird auf Grund des Kostenvoranschlags der Auftrag erteilt, so dürfen die darin enthaltenen Preise für die im Kostenvoranschlag aufgeführten Arbeiten und Ersatzteile nur mit Einverständnis des Auftraggebers überschritten werden.
- Wird der Kostenvoranschlag nicht in Auftrag gegeben, so kann der Auftragnehmer die dafür erbrachten Leistungen dem Auftraggeber berechnen.
- Ist im Auftragsschein ein Preis für die Arbeiten angegeben, so handelt es sich um einen unverbindlichen Preis.
- Verbindliche Preisangaben sind nur wirksam, wenn sie als Kostenvoranschlag schriftlich erfolgen.
III. Fertigstellung
- Fertigstellungstermine sind schriftlich anzugeben.
- Werden die Arbeiten aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so verlängert sich die Frist entsprechend.
- Bei Verzug kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Im Falle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen (z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Energieausfall) verlängern sich die Fertigstellungstermine entsprechend.
- Setzt der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist, muss er diese schriftlich erklären.
- Im Falle nicht rechtzeitiger Fertigstellung kann der Auftraggeber Ersatz der ihm entstandenen Kosten für ein Mietfahrzeug verlangen, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.
- Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
IV. Abnahme
- Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand binnen 1 Woche nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Der Auftragnehmer kann bei Annahmeverzug eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.
- Eine Abnahmeverweigerung durch den Auftraggeber ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig.
V. Zahlung
- Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
- Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
- Der Auftragnehmer kann bei Verzug die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen.
VI. Sachmängel
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.
- Bei Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Beseitigung des Mangels verlangen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
- Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
- Weitergehende Rechte des Auftraggebers nach dem Gesetz bleiben bestehen.
- Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VII. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
VIII. Haftung für Sachmängel
Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht unter VI. etwas anderes bestimmt ist.
IX. Haftung für sonstige Schäden
- Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertgegenständen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen.
- Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
X. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
XI. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
XII. Außergerichtliche Streitschlichtung
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Kfz-Schiedsstelle:
- Im Streitfall kann der Kunde die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle einschalten.
- Die Adresse ist dem Auftragsschein oder dem Betrieb zu entnehmen.
- Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos.
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Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran auch nicht teil.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum und unserer Datenschutzerklärung.